Der Immobilienverkauf im Bieterverfahren ist eine innovative Vermarktungsstrategie.
Dieses Verfahren ermöglicht eine schnelle und effiziente Veräußerung, da mehrere Interessenten zeitgleich Gebote abgeben können und erzeugt so einen Wettbewerb zwischen den Kaufinteressenten, bei dem ein marktgerechter und realistischer Kaufpreis bestimmt wird.
Das Bieterverfahren hat weder mit einer Auktion noch mit einer Versteigerung zu tun.
Der Verkäufer ist nicht zur Annahme eines Gebotes verpflichtet. Auch die abgegebenen Gebote sind rechtlich
nicht verbindlich. Der Verkauf kommt erst dann zustande, wenn es zu einer Einigung zwischen Verkäufer und Bieter kommt sowie einer anschließenden Beurkundung bei einem Notar (also wie bei einem ganz normalen Immobilien-kauf bzw. verkauf).
Der Ablauf Ablauf des Bieterverfahrens:
An den angegebenen Fristen lässt sich erkennen, das bei diesem Verfahren mit kurzfristigen Verkaufserfolgen zu rechnen ist.
Gerne stehe ich Ihnen für detaillierte Fragen zu diesem Thema zur Verfügung.