Das Bieterverfahren

Der Immobilienverkauf im Bieterverfahren ist eine innovative Vermarktungsstrategie.

Dieses Verfahren ermöglicht eine schnelle und effiziente Veräußerung, da mehrere Interessenten zeitgleich Gebote abgeben können und erzeugt so einen Wettbewerb zwischen den Kaufinteressenten, bei dem ein marktgerechter und realistischer Kaufpreis bestimmt wird. 

 

Das Bieterverfahren hat weder mit einer Auktion noch mit einer Versteigerung zu tun.

Der Verkäufer ist nicht zur Annahme eines Gebotes verpflichtet. Auch die abgegebenen Gebote sind rechtlich

nicht verbindlich. Der Verkauf kommt erst dann zustande, wenn es zu einer Einigung zwischen Verkäufer und Bieter kommt sowie einer anschließenden Beurkundung bei einem Notar (also wie bei einem ganz normalen Immobilien-kauf bzw. verkauf). 

 

Der Ablauf Ablauf des Bieterverfahrens:

  • Objektbesichtigung
  • Zusammenstellung der Verkaufsunterlagen
  • Erstellung eines aussagekräftigen, professionellen Exposés    
  • Insertion der Immobilie in den gängigen Immobilienportalen für ca. 4 bis 6 Wochen mit Bekanntgabe des Besichtigungstermins und ggf. mit Angabe eines Mindestgebots
  • Besichtigungstermine werden in der Regel auf 1 oder 2 Tage konzentriert. Bei leerstehenden Objekten erfolgt eine sogenannte "offene Besichtigung" unter Vorgabe eines mehrstündigen Zeitfensters, bei bewohnten Objekten werden feste Termine innerhalb des Zeitfensters abgestimmt. In Ausnahmefällen können aber auch Einzelbesichtigungen durchgeführt werden. 
  • Gebotsfrist nach Besichtigungstermin von ca. 1 bis 2 Wochen
  • Veröffentlichung des jeweils aktuellen Höchstgebotes im Internetexposé mit dem Recht für die Bieter, ihr Gebot während der Bietfrist zu verändern 
  • Entscheidung des Verkäufers an wen verkauft wird und Einigung mit dem Käufer
  • Notartermin

An den angegebenen Fristen lässt sich erkennen, das bei diesem Verfahren mit kurzfristigen Verkaufserfolgen zu rechnen ist.

Gerne stehe ich Ihnen für detaillierte Fragen zu diesem Thema zur Verfügung.